Liebe Südtiroler und Südtirolerinnen in der Welt,
heute erhalten Sie einen Newsletter mit aktuellsten Informationen zur GIS - Gemeindeimmobiliensteuer.
In diesen Tagen erhalten im Ausland mit Immobilieneigentum in Südtirol Post aus Südtirol mit der aktuellen Berechnung der GIS, der Gemeindeimmobiliensteuer für das Jahr 2021.
Waren bisher, d.h. einschließlich des Rechnungsjahres 2020, viele von Ihnen aufgrund von Sonderregelungen für Südtiroler und Südtirolerinnen im Ausland von der GIS gänzlich befreit bzw. nur zu einem reduzierten Beitrag verpflichtet, so greift diese Regelung für das Jahr 2021 nicht mehr.
Auch die Südtiroler und Südtirolerinnen im Ausland müssen 2021 für Immobilien in Südtirol den für Zweitwohnungen üblichen Steuersatz entrichten.
Dieser ist in der Regel der Basissteuersatz von 0,76%, kann aber bis auf 1,26% erhöht sein. Dies obliegt der Kompetenz der einzelnen Gemeinde.
Die jeweiligen GIS Steuersätze und Bestimmungen erfährt man bei der jeweiligen Gemeinde bzw. kann sie auf der Homepage der Gemeinde unter „GIS“ Bestimmungen und Steuersätze selbst nachlesen.
Diese Änderung in der GIS Besteuerung von Zweitwohnungen von Auslandssüdtiroler:innen, wie übrigens auch von Auslandsitalier:innen in Bezug auf die in Italien geltende IMU, ist nötig geworden, da die EU die bisherige Regelung als nicht EU-konform erklärt hat.
Als Verein „Südtirol in der Welt“ sind wir seit einigen Monaten mit alternativen Vorschlägen zur GIS Besteuerung von Zweitwohnungen von nicht in Südtirol ansässigen Personen bei der Südtiroler Landesregierung vorstellig.
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir jedoch noch keine konkreten Ergebnisse präsentieren.
Die GIS wurde heuer von vielen Gemeinden nicht in 2 Raten berechnet (16. Juni und 16. Dezember), sodass in den meisten Fällen bis 16. Dezember 2021 die gesamte Summe für das Jahr 2021 zu entrichten ist.
Bei Detailfragen in Bezug auf die Berechnung wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.
Bei allgemeinen Fragen sind wir gerne für Sie da.
Rosemarie Mayer 12/21